Landgericht Bamberg untersagt Energy2Day GmbH unlautere Werbung

(vom 05.09.2011)

Die Stadtwerke Bamberg warnen vor falschen Behauptungen eines Stromanbieters an der Haustür. Gegen entsprechende Praktiken geht der Energiedienstleister zum Schutz der Kundinnen und Kunden auch rechtlich vor.

Jetzt haben die Stadtwerke Bamberg am Landgericht Bamberg eine einstweilige Verfügung gegen die Energy2Day GmbH erwirkt. Hintergrund sind offensichtlich unlautere Methoden des Stromhändlers bei Haustürgeschäften. Nach Aussagen von Kunden hatten Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens aus München behauptet, Kooperationspartner der Stadtwerke Bamberg zu sein. Tatsache ist jedoch, dass die Stadtwerke Bamberg zu Energy2Day weder geschäftliche noch rechtliche Beziehungen unterhalten.

Das Landgericht Bamberg hat der Energy2Day GmbH in der einstweiligen Verfügung untersagt, sich als Kooperationspartner der Stadtwerke auszugeben. Bei der Gerichtsentscheidung handelt es sich um eine Beschlussverfügung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen und noch nicht rechtskräftig ist.