Aktuelles

Stadtwerke nehmen keine Trinkwasserproben in Privathaushalten
Bei uns sind mehrere Nachfragen von Kundinnen und Kunden eingegangen, die einen Anruf zur kostenlosen Trinkwasseranalyse bekommen haben. Diese kommen nicht aus unserem Haus. Weitere Informationen finden Sie hier.


Bamberger Trinkwasser erfüllt Vorgaben des Umweltamtes

Für uns als Versorgungsunternehmen ist die Lieferung eines einwandfreien Lebensmittels Grundvoraussetzung. Bezüglich des aktuellen Themas von Uran im Trinkwasser haben wir schon im Jahr 2005 unser Wasser auch auf Urankonzentrationen analysieren lassen. Bis auf zwei Brunnen im Stadtgebiet Gaustadt waren keine Urankonzentrationen im Trinkwasser nachzuweisen.

Seit der Ermittlung des Uranwertes von 11 Mikrogramm pro Liter durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am 12. April 2005 wird das Trinkwasser in Gaustadt jährlich viermal analysiert. Der Uranwert im Trinkwasser ist konstant und liegt im Rahmen der Leitwertvorgaben des Umweltamtes. Weitere Informationen finden Sie hier.


Wasser-Schutzgebiet

Wasserschutzgebietsverfahren

Allgemeines zu Wasserschutzgebietsverfahren

Sinn und Zweck der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes ist eine nachhaltige Bewirtschaftung des Schatzes Grundwasser, damit unser Lebensmittel Nummer 1 für uns und auch für zukünftige Generationen in ausreichender Menge und guter Qualität vorhanden ist.

Dies erfolgt durch:

  • Reinhaltung des Grundwasserkörpers von Gefahrstoffen und bakteriologischen Verunreinigungen im Wasserschutzgebiet.
  • festgelegte Entnahmemengen; diese gewährleisten, dass an den Brunnen keine Überentnahmen von Grundwasser stattfinden.

In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren wie der Geologie, der Niederschlagsrate und der Grundwasserfließrichtung werden dabei Flächen abgedeckt, aus denen das Grundwasser den Brunnen zuströmt. Dieser Schutzgebietsumgriff ist so dimensioniert, dass möglichen Verunreinigungen (chemisch oder bakteriologisch) vorgebeugt wird.

Die Ermittlung dieser Parameter erfolgt durch umfangreiche Geländeuntersuchungen und mathematische Modellrechnungen. Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich ein Schutzgebiet welches in drei Zonen aufgeteilt ist:

Zone I: Fassungsbereich (meist eingezäunt, Betretungsverbot)
Zone II: Engere Schutzzone (stellt den Schutz vor bakteriologischen Verunreinigungen sicher; keinesfalls Gülle- und Abwassereintrag; 50 Tage Linie)
Zone III: Weitere Schutzzone (bietet Schutz vor schwer abbaubaren Verunreinigungen, z. B. Chemikalien. Weitere Aufteilung in IIIA und IIIB bei großen Schutzgebieten mit unterschiedlichen Geboten und Auflagen möglich).

Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten erhalten Sie auch hier.

Wasserschutzgebietsverfahren in Bamberg

Ziel eines Wasserschutzgebietsverfahrens ist es, nur solche Nutzungen zuzulassen, die das Trinkwasser nicht gefährden. Die notwendigen Beschränkungen zum Schutz des Grundwassers betreffen vor allem die Industrie und Gewerbe, Abfallbeseitigung, Abwasser, Verkehr, Besiedelung, Rohstoffabbau und die Landwirtschaft.

Wo kommt unser Wasser her?

Führungen für Schulen oder interessierte Gruppen durch unser Wasserwerk Stadtwald bieten wir Ihnen gerne an. Dabei erfahren Sie Wissenwertes zur „Entstehung" des Grundwassers im Regnitztal, von der Entnahme des Wassers aus dem Boden über die Aufbereitung als Trinkwasser bis hin zur Einspeisung in das Versorgungsnetz.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Motzer 0951 776520 oder Herrn Spörlein 0951 776522