Ersatzversorgung

Elektrizität für Nicht-Haushaltskunden - Stand 1. April 2011

Haushaltskunden sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Für Haushaltskunden entsprechen die Preise der Ersatzversorgung denen der Grundversorgung.

In der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden beträgt der Arbeitspreis 17,88 Cent/kWh und der Grundpreis 6,70 Euro/Monat. Hinzu kommen die jeweiligen Entgelte für Messung und Abrechnung gemäß Preisblatt des Netzbetreibers sowie die Stromsteuer und Mehrwertsteuer. Die Mehrkosten aus der Konzessionsabgabe, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sind bereits enthalten. Bei vollen Abgabensätzen und inkl. 19 % Mehrwertsteuer ergibt sich ein Arbeitspreis von 23,72 Cent/kWh und ein Grundpreis von 10,43 Euro/Monat für Standardlastprofilkunden bzw. 80,14 Euro/Monat für leistungsgemessene Kunden.