Ersatzversorgung
Elektrizität für Nicht-Haushaltskunden - Stand 1. Januar 2009
Haushaltskunden sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Für Haushaltskunden entsprechen die Preise der Ersatzversorgung denen der Grundversorgung.
In der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden betragen der Arbeitspreis 14,63 Cent/kWh und der Grundpreis 3,70 Euro/Monat. Hinzu kommen die Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Mehrwertsteuer sowie der Verrechnungspreis gemäß Ziffer 3 des Preisblattes zum Allgemeinen Tarif. Die Mehrkosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sind bereits enthalten. Für einen Kunden in Bamberg ergibt sich bei vollen Abgabensätzen und inkl. 19 % Mehrwertsteuer ein Arbeitspreis von 21,74 Cent/kWh und ein Grundpreis von 7,02 Euro/Monat.
